Ihr Antrag auf eine Psychosomatische Rehabilitation

Manchmal ist es sinnvoll, Patienten eine psychosomatische Rehabilitation (Kur) zu ermöglichen, z.B. wenn bereits eine längere Zeit der Krankschrift vorliegt oder wenn zusätzlich zu einer ambu- lanten Psychotherapie eine intensivere Behandlung sinnvoll ist. Eine psychosomatische Rehabili- tation kann stationär (Kurklinik) oder auch tagesklinisch (in Wohnortnähe) durchgeführt werden. Bei einer tagesklinischen (teilstationären) Rehabilitation übernachten die Patienten in ihren Woh-nungen und suchen die Rehabilitationsklinik nur tagsüber auf.

Die Kosten für eine medizinische Rehabilitation trägt bei Erwerbstätigen oder Arbeitssuchenden i. d. Regel die Gesetzliche Rentenversicherung. Sind Sie bereits im Rentenalter oder beziehen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) sind die zuständigen Kostenträger i.R. die Kranken-kassen. Eine eventuelle Kostenzusage dieser beiden Kostenträger setzt i.d.R. u.a. einen ärztlichen Befundbericht voraus, auf dessen Grundlage dann über eine medizinische Rehabilitation entschieden werden kann.

Da Sie als Patientin  oder Patient ein s.g. Wunsch- und Wahlrecht haben, sich also eine Reha-bilitationsklinik aussuchen dürfen, ist es sinnvoll, sich unter der Website www.rehakliniken.de vorab einen kurzen Überblick zu verschaffen. Sie sollten hierbei jedoch darauf achten, dass die von Ihnen ausgewählte Klinik eine Psychosomatische Abteilung hat.

Kommen weitere Beschwerden oder Erkrankungen, wie Rückenbeschwerden oder Herzer-krankungen hinzu, kann für Sie speziell eine psychosomatisch-orthopädische oder auch eine psychosomatisch-kardiologische Rehabilitation sinnvoll sein.